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Verbot von "Compact": Die Innenministerin, der Extremismus und die Pressefreiheit

Ende Juli ist mein Kommentar zum Verbot des Magazins "Compact" erschienen. Mittlerweile hatte ich die Gelegenheit die knapp achtzigseitige Verbotsbegründung zu lesen. Man kann wohl fragen: Warum so viele Seiten, wenn doch zwei Seiten mit stichhaltigen, strafrechtlich relevanten Punkten ausreichen würden? Meiner Ansicht nach enthält diese Schrift ganz überwiegend Aussagen, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt werden.





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